AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

Simulationstechnik Lingnau GmbH

mit Firmensitz, Mitten im Hof 6, 53809 Ruppichteroth, Deutschland

  1. Allgemeine Bestimmungen:

1.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gelten für die Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ausdrücklich deren Geltung zugestimmt hat. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

2.

Für Art, Umfang und Abwicklung der beiderseitigen Leistungen gilt zunächst das vertraglich Vereinbarte – nachrangig die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.

Mit Angabe einer deutschen Adresse erklärt der Vertragspartner, dass die Adresse sein Wohnsitz / Unternehmenssitz ist und die ausschließliche Anwendung deutschen Rechtes begründet. Sofern der Vertragspartner eine ausländische Anschrift (EU-Land / Drittland) angibt, ist hiermit ausdrücklich das UN-Kaufrecht in englischer Fassung vereinbart.

Sind beide Vertragspartner Unternehmer / Kaufleute, so gelten für deutsche Geschäftsbeziehungen die Handelsbräuche im Sinne des HGBs. Bei ausländischer Rechtsbeziehung und der Anwendung des UN-Kaufrechtes gelten die Regularien der Incoterms.

4.

Ein Vertragsverhältnis kommt nur dann zustande, sofern das Angebot schriftlich durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH angenommen oder durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH durch ein kaufmännisches Schreiben bestätigt wird. Als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt auch die Übersendung einer Rechnung für den konkreten Auftrag.

5.

Sofern Preise und / oder Leistungen nicht ausdrücklich betragsmäßig vereinbart sind, gilt folgende Preisliste; Fahrtkosten werden mit 2,00 € je Fahrtkilometer zzgl. MwSt. berechnet. Arbeitsstunden / Fahrstunden werden mit 115,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

  1. Bedingungen für Anmietung von Simulatoren:

1.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gilt als Tagesmiete eine Nutzung von insgesamt 8 Std./Tag. Diese 8 Std. sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Mehrstunden werden mit 100,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

2.

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind die Rechnungen der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH im Voraus fällig. Sollten die Zahlungen nicht geleistet sein, steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH (Vermieter) ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung zu, sowie das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit der Maßgabe, dass für den Aufwand 30 % der Nettoauftragssumme pauschaliert durch den Mieter (Auftraggeber) zu zahlen sind.

3.

Dem Mieter steht das Recht zur Kündigung des Vertrages zu. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wird die Kündigung ausgesprochen, so ist pauschaliert ein Stornobetrag von 25 % der Bruttoauftragssumme gemäß gelegter / zu legender Rechnung durch den Mieter zu zahlen. Die Stornobeträge sind sofort und vor der Veranstaltung beziehungsweise Übergabe fällig.

4.

Der Mieter stimmt zu, spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungsbeginn konkret den Standort des Fahrsimulators (Veranstaltungsanschrift) der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH mitzuteilen. Der Mieter erklärt sich bereit für eine ordnungsgemäße Zuwegung für einen LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t mit Anhänger, und einer Durchfahrthöhe bis 3,80 m Höhe auf einen befestigten Weg Sorge zu tragen, der Mieter sorgt weiterhin für einen ordnungsgemäßen Standort, laut Datenblatt des Mietobjektes auf tragfähigen Untergrund (mindestens 200 kg Tragfähigkeit/m²). Der Mieter hat am Aktionsort in räumlicher Nähe für ein kostenfreies Parken, Unterbringung der Fahrzeuge inkl. der Anhänger Sorge zu tragen. Der Mieter stellt der ausreichend geeignetes Hilfspersonal zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau den Mitarbeitern der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH zur Verfügung, Dauer, Anzahl und die konkrete Vorgabe des Zeitraumes vor und nach Beginn der Veranstaltung wird durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH spätestens einen Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt. Sollte der Mieter die benötigten Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht gewährleisten können, so steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Leistungen zu.

a.

Der Mieter wird für den Standort des Simulators, Stromanschlüsse, laut Angabe der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH für den Actoracer® auf seine Kosten zur Verfügung stellen.

b.

Der Mieter ist für sämtliche bauordnungsrechtliche, musikrechtliche und sonstige Genehmigungen die die Veranstaltung betreffen allein verantwortlich.

c.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen sorgt der Mieter, ab Anlieferung, außerhalb der Betriebszeiten, bis hin zum vereinbarten Abholtermin für den Schutz der Simulatoren gegen Zugriff, Entwendung, Nutzung und Beschädigung durch unbefugte Dritte. Schutz kann durch Security und / oder durch geeignetes Personal sowie gegebenenfalls bauliche Maßnahmen gewährleistet werden. Für etwaige Schäden am Simulator oder der technischen Ausrüstung der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, die während des oben genannten Zeitraums entstehen, haftet der Mieter.

5.

Die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH schuldet eine Zurverfügungstellung eines funktionstüchtigen, intakten und sicheren Actoracer® in der angemieteten Art.

Bei den Simulatoren handelt es sich um sensible hochtechnische Geräte, die aus unvorhergesehenen Gründen und auf Grund äußerer Einflüsse ausfallen können. Sollten etwaige Ausfälle während der Mietzeit eintreten, berührt dies ist nicht die Mietzahlungsverpflichtung des Mieters.

6.

Die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH stellt, wenn nicht anders vereinbart, neben den Simulatoren fachlich geschultes Personal für täglich 8 Std. innerhalb der Mietkernzeit von 8.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr abends. Dem Personal stehenden zweimal 30 Minuten Pause pro Tag an beliebigen Zeitpunkten zu. Bei mehrtägiger Veranstaltung oder einer Anreise von mehr als 150 km vom Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, stellt der Mieter den Mitarbeitern der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ein Hotelzimmer in der Nähe der Veranstaltung auf seine Kosten zur Verfügung.

7.

Bei Außenveranstaltungen steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH das Recht zu, bei Regen und Wind den Betrieb aus Sicherheits- und technischen Gründen ohne Einflussnahme auf die Mietzinszahlungspflicht einzustellen.

8.

Der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH steht das Recht zu, den Vertrag bis zu drei Tagen vor der Veranstaltung durch eine einfache schriftliche Erklärung zu beenden. Für den Fall dieser Beendigung entfällt die Mietzahlungspflicht des Vertragspartners. Eine Schadenersatzforderung steht dem Vertragspartner nicht zu.

9.

Sofern aus Gründen, die die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nicht zu vertreten hat, die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nicht zu der vereinbarten Mietzeit erscheint, entfällt für den Mieter die Mietzahlungspflicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nur möglich, sofern dieser durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH orsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf die Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinsanspruches beschränkt und ist durch den Mieter konkret nachzuweisen.

10.

Mit dem Zustandekommen des Vertrages erklärt sich der Mieter ausdrücklich einverstanden, dass Fotos & Kameraaufnahmen, die während des Mietzeitraums von den Simulatoren erstellt werden, uneingeschränkt von der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH werden können.

11.

Etwaige Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Mietpreises begrenzt und müssen durch den Mieter belegt werden.

III. Verkauf von Simulatoren / Zubehörteilen / Accessoires:

1.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gilt gegenüber Unternehmen als Käufer unter Ausschluss der Gewährleistung, gegenüber Verbrauchern als Käufer beschränkt auf 6 Monate ab Übergabe. Bei Neukauf beträgt die Gewährleistung gegenüber Unternehmen als Käufer 12 Monate, gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Übergabe. 

2.

Der Übergabeort der Gegenstände ist der Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, sofern der Käufer die Übersendung der Gegenstände begehrt, geht die Gefahr am Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH an den Käufer über.

Bei einer Versendung innerhalb Deutschlands wählt die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gegen Vorkasse die gebotene Transportart (Post / Brief / Paket / Spedition), sofern die Versendung in das EU-Ausland erfolgt, ist durch den Käufer mitzuteilen, welche Art der Versendung gewählt werden soll. Für die Einhaltung sämtlicher steuerlichen / zollrechtlichen Gegebenheiten, ist ausschließlich der Käufer verantwortlich, analoges gilt für Drittländer (nicht EU-Land/ außereuropäische Länder).

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auslandsgeschäften der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherheitsbetrages in Höhe der möglichen Umsatzsteuer abgefordert und ist durch den Käufer vollumfänglich inkl. kalkulatorischer Transportkosten vorschüssig zu zahlen.

Sofern die Ware ordnungsgemäß am Zielort verbracht ist und die für die steuerliche Anerkennung der Verbringung ins Ausland notwendigen Unterlagen (Bsp. Gelangenheitsbescheinigung) bei der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH vorliegen, wird bei umsatzsteuerfreier Leistung der gezahlte Sicherheitseinbehalt dem Käufer durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH wieder erstattet.

3.

Die Bezahlung der Ware erfolgt vor Auslieferung, die Versendung erfolgt im In- und Ausland erst nach vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung. Bei Anwendung des UN-Kaufrechtes vereinbaren die Parteien, dass die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nur bei Verschulden haftet.

4.

Sofern etwaige Mängel bestehen und eine Gewährleistungspflicht besteht, ist der Käufer verpflichtet, den Mangel schriftlich der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH anzuzeigen, für die Überprüfung der Mangelhaftigkeit hat der Käufer den Gegenstand an den Übergabeort, bei Aufgliederung der Ware an den Geschäftsort der Firma Simulationstechnik Lingnau zu übersenden. Der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH stehen Nachbesserungsversuche zu.

Dem Käufer wird alternativ zur Versendung des der Gewährleistung unterliegenden Gegenstandes die Möglichkeit eingeräumt, auf seine Kosten eine Problemanalyse und Reparatur vor Ort am Standort des Gegenstandes zu verlangen, dieses Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Standortes des Gegenstandes erforderlich.

Nach Erhalt des Standortes und der konkreten Mängelanzeige wird binnen einer Woche durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH mitgeteilt, in welchem Zeitfenster ein Monteur, mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich 5 Tagen Ankündigung, vor Ort erscheinen wird.

Die Kosten für den Techniker für den Transfer vom Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH zu dem Standort der Ware ist durch den Käufer per Vorkasse zu übernehmen, hierzu wird die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH die zu erwartenden kalkulatorischen Fahrt- / Bahn-/ Flugkosten als Reisekosten ermitteln und als Vorschussrechnung dem Vertragspartner übersenden.

Erst nach Ausgleich der Vorschussrechnung entsteht eine Verpflichtung zum Erscheinen am Standort, die Kostentragung für den Service der Begutachtung / Reparatur vor Ort ist durch den Käufer geboten, unabhängig, ob ein gewährleistungspflichtiger Mangel, für welchen die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH einzugestehen hat, vorliegt oder nicht.

Dem Käufer steht das Recht zur Kündigung des Vertrages vor Auslieferung der Ware zu. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wird die Kündigung ausgesprochen, so ist pauschaliert ein Stornobetrag von 25 % der Bruttoauftragssumme für normale Lieferware und 30% der Bruttoauftragssumme für angefertigte Simulatoren gemäß gelegter / zu legender Rechnung bzw. Angebot durch den Käufer zu zahlen. Die Stornobeträge sind sofort nach Kündigung fällig und können auch mit geleisteten Anzahlungen verrechnet werden.

5.

Etwaige Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Kaufpreises begrenzt und müssen durch den Käufer belegt werden.

  1. Schlussbestimmungen:

Die Vertragssprache ist deutsch, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen/ Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind nur verbindlich, sofern sie durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH schriftlich bestätigt werden. E-Mails genügen nicht der Schriftform.

Die Daten der Vertragspartner werden im Rahmen des Geschäftsbetriebes personenbezogen unter Berücksichtigung des deutschen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sollten einzelne Bestimmungen der hiesigen Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser hiesigen Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültigen/ undurchführbaren Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH.

(Stand Januar 2018)