Ist ein Fahrsimulator in der Fahrschulausbildung erlaubt und anrechenbar?
Ein Fahrsimulator ist in Deutschland als Ausbildungsmittel in der Fahrschule zulässig und wird für Grundfahraufgaben, Verkehrswahrnehmung und Gefahrensituationen eingesetzt. Er ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, verkürzt aber die Zeit, die Fahrschüler für die Grundlagen im Realverkehr brauchen. Der ACTORACER Fahrschulsimulator läuft mit Lenkstock, Blinker, Pedalerie und Schaltung, also mit denselben Bedienelementen wie im Schulfahrzeug. Rechtsstand und Anrechenbarkeit im jeweiligen Bundesland und Land: auf Anfrage.
