Die Diskussion über Simulatoren in der Fahrausbildung ist in Bewegung. Die Reform der Fahrausbildung, die seit 2023 vorbereitet wird, sieht digitale Lernformen ausdrücklich vor; ob und in welchem Umfang Simulatorstunden künftig angerechnet werden können, ist noch nicht abschließend geregelt. Fahrschulen, die heute Erfahrung mit dem Simulator sammeln, sind auf eine Öffnung vorbereitet.
Anders sieht es in der Berufskraftfahrer-Qualifikation aus: Dort können nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Teile der praktischen Ausbildung auf einem anerkannten Simulator absolviert werden. Für Ausbildungszentren, die C- und D-Klassen ausbilden, ist das ein konkreter Anwendungsfall, den wir gesondert beraten.
Wie Fahrschulen den Simulator wirtschaftlich einordnen, wenn er keine Fahrstunden ersetzt, sondern ergänzt, rechnet die Seite Wirtschaftlichkeit für die Fahrschule durch. Für die Positionierung im Wettbewerb siehe Fahrschule modernisieren.