Section 07Fahrschulsimulator

Fahrsimulator in der Fahrausbildung: Anrechnung und Vorgaben

Simulatorstunden ersetzen in Deutschland keine der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten und keine Mindestanzahl an Fahrstunden; sie ergänzen die praktische Ausbildung in der Grundstufe, bei der Vorbereitung auf Fahrstunden und im Gefahrentraining. Diese Seite ordnet ein, was die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorgibt, wie Fahrschulen den Simulator heute einsetzen und welche Fragen mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Sie ist keine Rechtsberatung.

01 · Rechtsrahmen

Was die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorgibt

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) regelt Inhalt und Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung. Für Klasse B schreibt sie 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten vor: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit. Diese Sonderfahrten müssen im realen Fahrzeug auf realen Straßen stattfinden. Eine Mindestanzahl an sonstigen Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben; ihr Umfang richtet sich nach dem Lernfortschritt.

Ein Simulator ist in der FahrschAusbO nicht als Ersatz für Fahrstunden vorgesehen. Er ist ein Lehrmittel, das die Fahrschule im Rahmen ihres Ausbildungsplans einsetzen kann — vergleichbar mit Lehrfilmen oder Modellen im Theorieunterricht. Der Ausbildungsnachweis dokumentiert weiterhin die tatsächlich gefahrenen Stunden im Fahrzeug.

02 · Einsatz

Wo der Simulator die Praxisstunde ergänzt

Fahrschulen, die den ACTORACER einsetzen, nutzen ihn in drei Phasen der Ausbildung:

  1. Vor der ersten Fahrstunde: Sitzposition, Spiegel, Pedale, Kupplung, Anfahren, Schalten, Blickführung. Ziel ist, dass die erste Stunde im Fahrschulwagen nicht mit Bedienung, sondern mit Verkehr verbracht wird. Typisch sind 2 bis 4 Simulatoreinheiten zu 45 Minuten.
  2. Begleitend zur Grundstufe: Wiederholung von Abläufen, die im Fahrzeug nicht sitzen — Abbiegen mit Schulterblick, Anfahren am Berg, Einparken. Der Fahrlehrer kann die Situation jederzeit anhalten und besprechen.
  3. Gefahrentraining: Glätte, Aquaplaning, Wildwechsel, Notbremsung, Sichtbehinderung. Situationen, die auf der Straße nicht gestellt werden dürfen, werden im Simulator gefahrlos wiederholt. Mehr dazu unter Gefahrensituationen üben.

In allen drei Phasen bleibt die Zahl der Fahrstunden im Fahrzeug unberührt. Was sich ändert, ist die Qualität dieser Stunden: Der Fahrschüler kommt vorbereitet, und der Fahrlehrer muss weniger wiederholen.

03 · Grenzen

Wo der Simulator nicht ersetzt

  • Sonderfahrten: Überland, Autobahn und Nachtfahrt müssen im realen Fahrzeug gefahren werden. Der Simulator kann darauf vorbereiten, aber nicht anrechnen.
  • Prüfungsfahrt: Die praktische Prüfung findet im Fahrzeug statt; Simulatorleistungen werden nicht bewertet.
  • Grundfahraufgaben für die Prüfung: Sie müssen im Fahrzeug beherrscht werden. Der Simulator hilft beim Erlernen, ersetzt aber nicht das Üben im Prüfungsfahrzeug.
  • Fahrlehrerpflicht: Simulatoreinheiten ohne Anwesenheit einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers gelten nicht als Ausbildung, sondern als freies Üben.

Diese Grenzen sind kein Nachteil des Simulators, sondern die Grundlage seiner Wirkung: Er nimmt der Fahrstunde im Fahrzeug den Anteil ab, der dort am teuersten und am wenigsten lehrreich ist — die Gewöhnung.

04 · Behörde

Abstimmung mit der zuständigen Behörde

Zuständig für die Überwachung von Fahrschulen sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder, meist bei Landkreis oder kreisfreier Stadt angesiedelt. Wer den Simulator als festen Bestandteil des Ausbildungsplans aufnimmt, sollte dies dort vorab anzeigen und klären, wie Simulatoreinheiten im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden. In der Praxis werden sie als gesonderte Einheiten außerhalb der Fahrstundenzählung geführt.

Wir liefern dafür die technische Dokumentation des Simulators, eine Beschreibung der Übungsmodule und auf Wunsch Referenzen von Fahrschulen, die den Einsatz bereits mit ihrer Behörde abgestimmt haben. Die Bewertung selbst trifft die Behörde; unterschiedliche Landkreise können unterschiedlich entscheiden.

05 · Ausblick

Entwicklung der Vorgaben und Berufskraftfahrer

Die Diskussion über Simulatoren in der Fahrausbildung ist in Bewegung. Die Reform der Fahrausbildung, die seit 2023 vorbereitet wird, sieht digitale Lernformen ausdrücklich vor; ob und in welchem Umfang Simulatorstunden künftig angerechnet werden können, ist noch nicht abschließend geregelt. Fahrschulen, die heute Erfahrung mit dem Simulator sammeln, sind auf eine Öffnung vorbereitet.

Anders sieht es in der Berufskraftfahrer-Qualifikation aus: Dort können nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Teile der praktischen Ausbildung auf einem anerkannten Simulator absolviert werden. Für Ausbildungszentren, die C- und D-Klassen ausbilden, ist das ein konkreter Anwendungsfall, den wir gesondert beraten.

Wie Fahrschulen den Simulator wirtschaftlich einordnen, wenn er keine Fahrstunden ersetzt, sondern ergänzt, rechnet die Seite Wirtschaftlichkeit für die Fahrschule durch. Für die Positionierung im Wettbewerb siehe Fahrschule modernisieren.

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FAQ

Häufige Fragen zu: Anrechnung in der Ausbildung

Darf eine Fahrschule Simulatorstunden auf dem Ausbildungsnachweis eintragen?

Simulatoreinheiten werden nicht als Fahrstunden gezählt. Sie können als gesonderte Übungseinheiten dokumentiert werden; wie genau, stimmt die Fahrschule mit ihrer Fahrerlaubnisbehörde ab.

Muss ein Fahrlehrer bei der Simulatoreinheit anwesend sein?

Als Ausbildung zählt eine Einheit nur unter Anleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers. Freies Üben ohne Anleitung ist möglich, gilt aber nicht als Ausbildungsleistung.

Kann der Simulator die Nachtfahrten ersetzen?

Nein. Die 3 Nachtfahrten der Klasse B sind Sonderfahrten und müssen im realen Fahrzeug stattfinden. Der Simulator bereitet mit Nachtfahrt-Modulen darauf vor, damit die echte Nachtfahrt effizienter wird.

Gibt es eine Zulassung oder Zertifizierung für Fahrschulsimulatoren?

Für den Einsatz in der Pkw-Ausbildung gibt es in Deutschland keine amtliche Zulassungspflicht für Simulatoren. Anders bei der Berufskraftfahrer-Qualifikation, wo anerkannte Simulatoren vorgeschrieben sind.

Kontakt und Probefahrt

Erst fahren, dann entscheiden.

Jede Fahrschule kann den ACTORACER vor der Entscheidung selbst fahren: nach Terminabsprache im Showroom in Windeck oder in einem der Center in der Nähe. Wir beantworten Fragen zu Modell, Raum, Software und Konditionen direkt vom Hersteller.